GVG-Geschenkgutscheine

CHF 10.00CHF 100.00 inkl. MwSt.

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Schenken Sie Freude mit einem Grenchner GVG-Gutschein
Ob 10, 20, 50 oder 100 Franken. Kein Betrag ist zu klein, keiner zu gross, um lieben Menschen eine Freude zu bereiten und ihm gleichzeitig die Wahl zu lassen, was er mit dem Gutschein erwerben möchte.

Es ist doch so: Oftmals kennt man die Bedürfnisse und Wünsche eines Bekannten, eines Patenkindes oder Enkels zu wenig und will ihm deshalb nicht einfach «Etwas» schenken. Was liegt da näher als ein Wertgutschein. Der Beschenkte hat die Wahl, und er findet auch das Passende.

Und so geht’s!
GVG-Geschenkgutscheine können Sie in den unten (Bezugsorte) aufgeführten Geschäften zum gewünschten Geldbetrag beziehen. Der Beschenkte hat die Möglichkeit, den Gutschein in den nächsten fünf Jahren einzulösen. Gutscheine werden nicht bar ausbezahlt, es erfolgt auch keine Barauszahlung von Restbeträgen über CHF 10.-.

Der Gewerbeverband Grenchen ist Herausgeber der Grenchner GVG Geschenkgutscheine. Die Gutscheine werden in den Beträgen von CHF 10.- / CHF 20.- / CHF 50.- und CHF 100.- herausgegeben.

Bezugsorte
Die Geschenkgutscheine können Sie auf Vorbestellung bei jedem Mitglied und zu den Büroöffnungszeiten beim GVG-Sekretariat (Centralstrasse 8, 2540 Grenchen) oder bei der Dropa Drogerie Arnold G (Marktplatz 14, 2540 Grenchen) beziehen.

Einlösestellen
Die GVG Grenchner Geschenkgutscheine können im Prinzip in jedem Geschäft eingelöst werden, da der Gewerbeverband für die Rückerstattung garantiert. Siehe auch www.gvg.ch/mitglieder

Haben Sie noch Fragen?
Bei Fragen und Problemen zur Handhabung der GVG-Gutscheine wenden Sie sich bitte am besten jeweils am Vormittag an das GVG-Sekretariat, Centralstrasse 8, 2540 Grenchen, 032 652 99 49, info@gvg.ch

Questions and Answers

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